Ein ganz besonderer Start in ein neues Schuljahr

Maskenpflicht im neuen Schuljahr

Ab dem neuen Schuljahr besteht Maskenpflicht in der Schule. Die Landesregierung hat beschlossen, „dass alle Personen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen (Cafeteria) sowie beim Anstehen in der Mensa (Cafeteria) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten“ (MBJS-Schreiben vom 05.08.2020).

Was heißt das für unsere Schule?

In allen Gebäuden in unserer Schule muss ab dem 10.08.2020 ein Mund-Nasenschutz (MNS) getragen werden. Das gilt insbesondere auf allen Fluren, Treppen, im Fahrstuhl, in den Toilettenräumen, in der Cafeteria.

Im Unterrichtsraum muss keine Maske getragen werden. Auch auf dem Schulhof muss die Maske nicht getragen werden. Aber: auf dem Schulhof muss der Abstand von 1,5m immer eingehalten werden.

 Kurz gefasst:

? Maske rauf…

… wenn ich in ein Gebäude gehe!

… wenn ich den Unterrichtsraum verlasse!

… wenn ich in die Cafeteria möchte!

 

? Maske runter…

… wenn ich ins Freie komme!

… erst, wenn ich in der Cafeteria mit meinem Essen am Tisch sitze!

… wenn ich im Unterrichtsraum drin bin!

 

Was ist, wenn ich keine Maske dabei habe?

Ohne Maske keine Schule! Wer keine Maske dabei hat oder die Maske nicht aufsetzt, muss das Schulgelände verlassen. Bei entsprechenden Verstößen gegen die Maskenpflicht werden die Eltern verständigt um ihr Kind abzuholen. Die Schule darf erst wieder betreten werden, wenn eine Maske mitgebracht und getragen wird.

 

„Corona-Hygieneplan“ der Schule

Der Hygieneplan wurde gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen der Schule entwickelt und beraten. Er wird anlassbezogen weiterentwickelt. Das Ziel unserer Hygieneregelungen ist es,

  • die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen,
  • den Eigenschutz sowie den Schutz der Anderen vor dem Virus zu verbessern,
  • den respektvollen Umgang miteinander in der besonderen Belastungssituation zu ermöglichen.

 

Die in dem Plan beschriebenen Hygienemaßnahmen sind erforderlich, bis die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen entfällt, etwa durch die Entwicklung eines Impfstoffs.

 

Der „Corona-Hygieneplan“ findet sich auf der Homepage der Schule und kann nach dem Login im Bereich „Über uns“ -> „Hausordnung“ eingesehen werden.